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Stromtarife gibt es in großer Auswahl, die ein beträchtliches Einsparpotenzial bietet. Wer günstigeren Strom beziehen will, gibt in den Vergleichsrechner die eigene Postleitzahl und den Stromverbrauch des Vorjahres ein, der auf der letzten Jahresabrechnung steht. Der Vergleichsrechner ermöglicht auch eine Schätzung anhand der Haushaltsgröße, doch die genaue Angabe ist eher zu empfehlen. Es erscheint eine Ergebnisliste, welche die Stromtarife in Ihrem PLZ-Gebiet preislich aufsteigend anzeigt.

Aus dem Vergleichsrechner heraus können Sie direkt zu einem neuen Anbieter wechseln. Halten Sie hierfür Ihre letzte Jahresabrechnung und/oder Ihren Stromvertrag bereit, weil der neue Versorger von Ihnen noch einige Angaben wie Ihre derzeitige Kunden- und Vertragsnummer sowie Ihre Zählernummer benötigt.

Wer bietet günstige Stromtarife an?

Mit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 traten etliche neue Anbieter auf den Plan, die seither sehr günstige Stromtarife anbieten. Die vier großen Stromanbieter in Deutschland (RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall) zogen kurz darauf nach, auch von ihnen kommen inzwischen Stromtarife zu Discounterkonditionen. Stromkunden haben daher die Qual der Wahl, sollten aber nicht vergessen, auf vorteilhafte Vertragskonditionen zu achten. Zu diesen gehören:

  • Vertragslaufzeit
  • Preisgarantie
  • Kündigungsfrist
  • Zahlungsweise
  • gegebenenfalls Ökostrom

Wichtig zu wissen: Stromtarife fallen auch vom selben Anbieter in verschiedenen PLZ-Gebieten durchaus unterschiedlich aus. Es beliefert auch nicht jeder Versorger jedes Gebiet. Deshalb können Sie den Vergleich der Stromtarife nur mit Ihrer Postleitzahl durchführen.

Was sollten Sie bei den Vertragskonditionen im Detail beachten?

Achten Sie bei den angebotenen Stromtarifen auf eine Preisgarantie. Diese schreibt den aktuellen Strompreis für eine definierte Laufzeit fest. Bei der Preisgarantie unterscheiden die Anbieter eine vollständige oder eingeschränkter Preisgarantie. Die vollständige Preisgarantie umfasst wirklich alle Bestandteile des Strompreises inklusive der Steuern, Abgaben, Umlagen und Gebühren, während die eingeschränkte Preisgarantie diese Punkte ausnimmt, weil sie der Staat festlegt und sie der Versorger somit nicht beeinflussen kann. Von der Preisgarantie zu unterscheiden ist die Vertragslaufzeit. Diese beeinflusst den Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag kündigen können, der wiederum auch von der Kündigungsfrist abhängt.

Für Sie von Vorteil ist eine kurze Vertragslaufzeit, während die Preisgarantie recht lange andauern sollte. Die Vertragsverlängerung ist zwar in den Stromtarifen nach wie vor vorgesehen, jedoch gilt sie schon seit dem 1. März 2022 nicht mehr für die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages, sondern auf unbestimmte Zeit. Sie können daher den Stromvertrag nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit jederzeit mit Monatsfrist kündigen. Innerhalb der ersten Vertragslaufzeit müssen Sie wiederum die Kündigungsfrist beachten. Weitere Vertragskonditionen betreffen die Boni, die Stromversorger ihren Neukunden anbieten. Sie können einen einmaligen Sofortbonus beim Anbieterwechsel innerhalb der ersten 60 Tage und einen Neukundenbonus nach dem ersten Vertragsjahr erhalten. Wichtig zu wissen: Die Boni senken nicht die Höhe etwaiger Vorauszahlungen.

Wenn Sie diese Punkte der Vertragskonditionen beachtet haben, können Sie sich noch für Ökotarife interessieren. Diese enthalten vollständig oder zu einem großen Anteil Strom aus erneuerbaren Energien. Mit solchen Tarifen, die inzwischen längst nicht mehr teurer als klassische Stromtarife sind, unterstützen Sie die Energiewende. Wir empfehlen einen Stromvertrag mit diesen Konditionen:

  • nicht mehr als 12 Monate Vertragslaufzeit
  • monatliche Zahlung
  • mindestens ein Jahr Preisgarantie
  • maximal vier Wochen Kündigungsfrist
  • mit Neukunden- und Sofortbonus
  • ohne Vorkasse/Kaution
  • ohne Paketvereinbarung

Noch ein Wort zur Paketvereinbarung: Es gibt Stromtarife, bei denen Sie einen Paketpreis für einen Strombezug bis zu einer gewissen Obergrenze bezahlen (eine Art Flatrate). Der Preis kann sogar günstig sein und berücksichtigt unterhalb der definierten Bezugsgrenze nicht die Schwankungen in Ihrem Stromverbrauch, was Sie und den Versorger gleichermaßen entlastet.

Sie müssen nicht bei jedem Stromverbrauch darüber nachdenken, was er sie aktuell kostet, der Versorger muss nicht penibel nachrechnen. Wenn Sie stets gleichmäßig Strom unter der Bezugsgrenze verbrauchen, könnte das sogar preislich vorteilhaft sein. Sollten Sie jedoch diese Grenze überschreiten, kostet der Mehrverbrauch sehr viel. Aus diesem Grund empfiehlt eigentlich niemand mehr diese Paketvereinbarungen.

Neuen Stromtarif auswählen: Unterschied bei der Kündigungsfrist zwischen Erst- und Mehrfachwechslern

Erstwechsler sind Stromkunden, die erstmals aus der teuren Grundversorgung zu einem alternativen Anbieter wechseln. Für sie beträgt die Kündigungsfrist einheitlich 14 Tage. Bei Mehrfachwechslern kommt es darauf an, ob sie sich in der ersten Phase des abgeschlossenen Vertrages befinden, für die eine Kündigungsfrist zwischen rund einem bis drei Monate vereinbart wurde, oder ob dieser Vertrag schon in die stillschweigende unbegrenzte Verlängerung gegangen ist. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist stets höchstens einen Monat oder weniger, wenn der Versorger dies anbietet.

Häufig gestellte Fragen

Zunächst einmal müssen Sie Ihre gegenwärtige Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten. Dann sollten Sie einen wirklich vorteilhaften neuen Tarif auswählen. Ideale Stromtarife zeichnen sich nicht nur durch ihren günstigen Preis, sondern auch durch bestimmte Konditionen aus:

  • Vertragslaufzeit: Wählen Sie eine kurze Vertragslaufzeit, damit Sie als Kunde flexibel bleiben.
  • Preisgarantie: Wählen Sie eine möglichst lange Preisgarantie, um sich vor Preiserhöhungen zu schützen.
  • Kündigungsfrist: Je kürzer die Kündigungsfrist ausfällt, desto flexibler können Sie zu einem neuen Anbieter wechseln.
  • Boni: Attraktive Neukunden- und Sofortboni sollten Sie mitnehmen.
  • Ökostrom: Solche Stromtarife schützen das Klima und sind keinesfalls teurer als konventionelle Tarife.

Sie können aus dem Grundversorgertarif jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Stromtarif wechseln. Wenn Sie schon einen alternativen Stromvertrag abgeschlossen haben, können Sie zum Ende der ersten Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist wechseln. Nach der ersten Verlängerung beträgt Ihre Kündigungsfrist maximal einen Monat. Es gibt auch die Möglichkeit der Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung Ihres gegenwärtigen Versorgers und nach einem Umzug, wenn Ihr Versorger Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann.

Für einen Stromvergleich geben Sie in den Vergleichsrechner Ihre Postleitzahl und Ihren letzten jährlichen Stromverbrauch laut Vorjahresrechnung ein. Mit einem Klick startet dann der Tarifvergleich, der Ihnen Stromtarife preislich aufsteigend anzeigt. Wenn Sie wünschen, können Sie zusätzliche Filter für Ökostrom, eine bestimmte Vertragslaufzeit und mehr anwenden.

Die Stromanbieter offerieren nicht durchweg, aber größtenteils auch Tarife für Tag- und Nachtstrom, die als HT und NT (Hochtarif und Niedertarif) gekennzeichnet sind. Sollten Sie mit Strom heizen, führen Sie Ihren Tarifvergleich für Heizstrom durch. Ebenso finden Sie Tarife für die Wärmepumpe.

Sie können Ihren Stromvertrag innerhalb der ersten festgelegten Vertragslaufzeit zu deren Ende unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Sollten Sie beispielsweise 12 Monate Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart haben, muss Sie der Versorger Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit Ihre Kündigung erhalten haben. Sollten Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, übernimmt dieser die Kündigung für Sie, doch er muss das Ende der Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ebenso beachten.

Nach der ersten Verlängerung Ihres Vertrages auf unbestimmte Zeit beträgt die Kündigungsfrist stets nur noch maximal einen Monat. Sie können dann jederzeit kündigen. Eine Ausnahme macht der Vertrag mit dem Grundversorger: Diesen können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ebenso können Sie jederzeit nach einer Preiserhöhung und nach einem Umzug Ihren Vertrag kündigen.

Erfahrungsgemäß erscheinen von den Versorgern kurz vor dem Jahreswechsel (meistens ab November) neue Stromtarife. Führen Sie schon vorher Ihren Stromvergleich durch.

Sie finden ihn im September oder Oktober, weil die Versorger zur Zeit der größten Nachfrage ab November gern ihre Preise erhöhen.

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