Reduzierte Umsatzsteuer für Gas gilt wohl doch bis zum Ende der Heizperiode

Reduzierte Umsatzsteuer für Gas gilt wohl doch bis zum Ende der Heizperiode

Die niedrigere Umsatzsteuer für Gas und Wärme sollte eigentlich nur noch diesen Monat Bestand haben. Doch jetzt zeichnet sich ab, dass sie erst am 31. März ausläuft – so sahen es auch die ursprünglichen Pläne vor.

Es ist angesichts des vielen Hin und Her gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten: Vor 2 Jahren hatte die Bundesregierung die Umsatzsteuer auf Gas und Wärme vorübergehend von 19 auf 7 Prozent herabgesetzt. Sie entschied sich aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine zu diesem Schritt, um den gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken.

Nach den damaligen Plänen sollte die Regelung zum 31. März 2024 auslaufen. Dann stand ein vorzeitiges Ende zur Diskussion. Begründet wurde das mit den inzwischen wieder gesunkenen Energiepreisen. Daher stand ein vorzeitiges Ende zum 31.12. des vergangenen Jahres zur Debatte, doch der Bundestag nahm Mitte November noch eine Korrektur vor. Seitdem ist bekannt, dass die ermäßigte Umsatzsteuer zum 29. Februar aufgehoben wird. Wie sich jetzt allerdings abzeichnet, geschieht das doch einen Monat später.

Energiebranche wünscht sich Planungssicherheit

Vertreter der SPD haben signalisiert, dass die Steuersenkung verlängert werden könnte. Bundesrat und Bundestag haben bereits über den Vorschlag diskutiert. Die Energiebranche unterstützt diese Idee. In einem Statement gegenüber der dpa sagte Kerstin Andrae, die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass diese Maßnahme die Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten würde.

Die Energiebranche selbst wünscht sich Planungssicherheit und eine rechtzeitige Entscheidung, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können. Käme es zu einer Umstellung der Steuer zum Ende des laufenden Monats, wäre das laut Andrae zu komplex und für Kunden nur schwer nachvollziehbar. „Stattdessen sollte die Senkung der Mehrwertsteuer verlässlich und planbar wie gesetzlich vorgesehen Ende März auslaufen“, fordert sie.

Gesetzesbeschluss hängt fest

Es sieht aktuell jedoch ohnehin danach aus, als würde die ermäßigte Umsatzsteuer für Gas und Strom noch länger Bestand haben. Grund dafür ist das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung, welches eigentlich das vorzeitige Ende zum 29. Februar besiegeln soll. Doch das Gesetz ist noch gar nicht verabschiedet, da es sich derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag befindet. Dieses Gremium kommt erst am 21. Februar zusammen. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats, der das Gesetz billigen muss, ist für den 22. März geplant.

Demnach sind die Fristen für den Gesetzesbeschluss zu knapp. Michael Schrodi, der finanzpolitische Sprecher der SPD, erklärte gegenüber der dpa, dass der Bundestag schon am 2. Februar eine Änderung im Umsatzsteuergesetz hätte beschließen müssen. „Das ist nicht passiert. Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt“, so Schrodi weiter.