Was der Ampelbeschluss für Gas- und Ölheizungen tatsächlich bedeutet

Ampelbeschluss Gas- und Ölheizung

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich auf die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt – zumindest vorläufig. Die Entscheidung bringt neue Regeln für den Einbau und die Reparatur von Heizungen mit sich. Gas- und Ölheizungen stehen damit vor dem Aus. So sehen die Pläne der Bundesregierung aus und darum könnten sie sich noch ändern.

Pariser Klimaabkommen als Hintergrund der Gesetzesänderung

Der Stein des Anstoßes ist das Pariser Klimaabkommen. Nach diesem hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, ab 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Ampelkoalition nun die aus ihrer Sicht dafür notwendigen Weichen. Gebäude gelten als eine der größten CO2-Emissionsquellen. In Deutschland gibt es rund 41 Millionen Haushalte. Davon heizen aktuell 50 Prozent mit Erdgas und 25 Prozent mit Erdöl. Insgesamt entfallen über 40 Prozent des landesweiten Erdgasverbrauchs auf das Beheizen von Häusern und Wohnungen.

Da Heizungen im Schnitt 20 bis 30 Jahre betrieben werden, kommt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen voranzutreiben. Bevor die Änderung des GEG wirksam wird, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Das Aus für Gas- und Ölheizungen – zumindest auf lange Sicht

Eine der wichtigsten Vorgaben besagt, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Solange bestehende Öl- und Gasheizungen intakt sind, ist ein Austausch nicht erforderlich. Reparaturen sind ebenfalls weiterhin möglich. Vielmehr konzentriert sich der Gesetzesentwurf auf einen geplanten Heizungsaustausch. Die Verbraucher müssen demnach nicht umgehend reagieren. Fossile Brennstoffe dürfen bis zum 31. Dezember 2044 verwendet werden.

Eigentümer haben verschiedene Optionen, wenn sie einen Heizungsaustausch vornehmen. Dazu gehören unter anderem der Anschluss an ein Wärmenetz und der Einsatz einer Solarthermie-Heizung, einer Stromdirektheizung oder einer elektrischen Wärmepumpe. Hinzu kommt die Möglichkeit, auf eine Hybridheizung zu setzen – so werden Varianten bezeichnet, bei denen eine Heizung erneuerbare Energien in Kombination mit einem Gas- oder Ölkessel nutzt. Alternativ dazu entscheiden sich die Eigentümer für eine individuelle Lösung und weisen den geforderten Anteil an erneuerbaren Energien rechnerisch nach.

Diese Ausnahmen sieht die Gesetzesänderung vor

Die vorgesehene 65-Prozent-Regel der Ampelkoalition soll nicht für Hauseigentümer über 80 Jahre gelten. Erst nachdem die Immobilie vererbt oder verkauft wurde, greift in diesem Fall die neue Bestimmung mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Kommt es zum Defekt einer fossil betriebenen Heizung, der sich nicht mehr beheben lässt, wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren eingeräumt. Bei Gasetagenheizungen beträgt diese gar 13 Jahre. Das bedeutet: Innerhalb dieser Zeit ist es zulässig, vorübergehend wieder eine fossil betriebene Therme einzubauen – es darf sich auch um ein gebrauchtes Modell handeln.

Des Weiteren ist eine Härtefallausnahme vorgesehen. Stehen die Investitionssummen nicht mehr im Verhältnis zum Gebäudewert, kann der Eigentümer ebenfalls von der Austauschpflicht entbunden werden. Für den Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien sind Unterstützungen geplant. Neben den bereits vorhandenen Steuergutschriften lassen sich Zuschüsse und zinsgünstige Kredite beanspruchen.

Gesetzesentwurf steht auch in der Kritik

Die Änderungen am GEG rufen auch kritische Stimmen auf den Plan. Unter anderem hat sich der Deutsche Städtetag zu Wort gemeldet und Nachbesserungen gefordert. Er bemängelt, dass die Fristen zu eng gesetzt sind. Wärmepumpen seien zwar für Neubauten eine gute Lösung. Bei vielen Bestandsimmobilien wären jedoch auch neue Fenster sowie bessere Dämmungen notwendig. Zudem seien niedrigere Stromkosten die Voraussetzung, um die neuen Heizungen günstig betreiben zu können.

Kritische Stimmen sind auch aus den Reihen der Union zu hören. Dort heißt es unter anderem, die Verbraucher würden von der Regierung bei den Kosten, den Fristen sowie den technologischen Lösungen alleingelassen. Nicht klar sei zudem, woher der nötige Strom, die Handwerker und die Technologie kommen sollen, um die Vorgaben umzusetzen. Heizungsinstallateure seien dadurch zwar stark gefragt, doch schon jetzt würden deutschlandweit rund 60.000 Fachkräfte in dieser Branche fehlen.

Die GEG-Novelle ist also noch umstritten. Selbst die FDP als Koalitionspartei zeigt sich skeptisch. Auf dem Parteitag sagte der Bundesvorsitzende Christian Lindner, der Entwurf sei „noch nicht das, was am Ende vom Bundestag beschlossen werden sollte“. Diese Abstimmung ist für den Juni vorgesehen, doch könnte sich noch bis zum Herbst hinauszögern, falls die Beratungen der Regierungsparteien länger dauern.