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Ampelkoalition erzielt Einigung: Details zum Heizungsgesetz sind geklärt
SPD, Grüne und FDP haben diskussionsreiche Wochen hinter sich. Jetzt konnte die Ampelkoalition einen Konsens zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden. Auf diese Regeln müssen sich Eigentümer und Mieter einstellen.
Längere Übergangsfristen, Gasheizungen bleiben erlaubt
Immobilieneigentümer dürfen aufatmen, da ihnen im Allgemeinen mehr Zeit beim Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung eingeräumt wird. Nachdem die ursprünglichen Pläne vorsahen, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit alternativen Energien betrieben werden muss, hat die Ampelkoalition diese Vorgabe entschärft. Sie gilt zunächst nur für Neubauten. Bei Bestandsimmobilien gibt es eine Übergangsfrist, die laut Gesetzesentwurf „ab etwa 2028“ beginnt.
Während dieser Übergangsfrist sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Eigentümer künftig die Wahl beim Heizungstausch haben: Sie können sich an das Fernwärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe nutzen. Um die 65-Prozent-Vorgabe zu erreichen, kommen zudem noch Solarthermie-Systeme, Stromdirektheizungen, Holz-Kamine und Pellet-Heizungen infrage. Zulässig sind auch Ölheizungen, die mit einer Wärmepumpe zusammenarbeiten und nur an besonders kalten Wintertagen die Spitzenlasten ausgleichen.
Gasheizungen bleiben ebenfalls erlaubt. Die Bedingung dafür: Sie müssen sich auf Wasserstoff umrüsten lassen und dürfen nicht innerhalb eines Neubaugebiets betrieben werden. Aber selbst Gasheizungen ohne Option zum Umrüsten können weiterhin angeschafft werden. Nach der Übergangsfrist ist jedoch der Austausch durch eine klimafreundlichere Alternative verpflichtend.
Schutz von Mietern, Fördermodelle für Vermieter
Bislang dürfen Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen maximal 8 Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Von dem neuen Heizungsgesetz sollen beide Parteien profitieren. Vermieter können die Umlage auf 10 Prozent erhöhen – dafür müssen sie aber eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Auf diese Weise wird für Eigentümer ein Anreiz zum Heizungsaustausch geschaffen.
Die Mieter profitieren auch, da die Förderung in voller Höhe weitergereicht werden soll. Eine Mieterhöhung fällt dann geringer aus als ohne die Förderung. Ein weiterer Punkt des GEG sieht vor, die sogenannte Kappungsgrenze zu senken. Das bedeutet: Nach dem Einbau einer neuen Heizung darf die Jahresmiete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter erhöht werden.
Bislang gab es die Grundförderung, die 30 Prozent der Kosten für eine CO2-neutrale Heizung deckt. Im Zuge der Gesetzesänderung kommen zwei weitere Modelle hinzu. Geringverdiener mit einem Jahresverdienst unterhalb von 40.000 Euro erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung. Obendrein ist der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ vorgesehen. Diese Unterstützung von bis zu 20 Prozent können Eigentümer beantragen, wenn sie früher als gesetzlich vorgeschrieben auf eine klimafreundlichere Heizung umsteigen. Die drei Fördermodelle lassen sich miteinander kombinieren. In der Summe würden bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen. Allerdings ist eine Deckelung von 70 Prozent vorgesehen.
So geht es jetzt weiter
Die Ampelkoalition hat sich zwar geeinigt, rechtswirksam ist das neue Heizungsgesetz aber noch nicht. Der Entwurf liegt dem Bundestag seit dem 30. Juni vor. In dieser Woche soll es zur Abstimmung kommen. Votiert die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz, ist im Anschluss der Bundesrat zuständig. Er trifft sich am 7. Juli zu seiner nächsten Sitzung.
Das könnte den Zeitplan noch durcheinanderbringen. Denn theoretisch dürfen sich die Länder 3 Wochen Zeit nehmen, bevor sie über das Gesetz entscheiden. Dafür gibt es 2 Optionen. Der Bundesrat hätte die Möglichkeit, in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zusammenzukommen, was jedoch als eher unwahrscheinlich gilt. Realistischer ist eine Fristverkürzung, um das Heizungsgesetz zeitnah zu verabschieden. Gültig wäre es dann ab dem 1. Januar 2024.