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Gas-Umstellung schreitet voran: Das kommt auf Sie zu
In Deutschland soll ab 2030 nur noch eine Art von Erdgas, sogenanntes H-Gas, zum Heizen genutzt werden. Wo derzeit L-Gas zum Einsatz kommt, findet daher eine Umstellung statt. Unter anderem müssen Heizungsanlagen technisch angepasst oder ausgetauscht werden. Dadurch entstehen Kosten für die Verbraucher.
Marktraumumstellung bis 2030
In Deutschland kommen beim Heizen 2 verschiedene Arten von Erdgas zum Einsatz: Gas der Gruppe L (Low calorific gas) und der Gruppe H (High calorific gas). L-Gas findet vor allem im Norden und Nordwesten Deutschlands Verwendung. Es stammt entweder aus Deutschland oder aus den Niederlanden. Die Fördermengen sind jedoch rückläufig. Nach Angaben der Bundesnetzagentur soll ab dem 1. Oktober 2029 kein niederländisches L-Gas mehr nach Deutschland gelangen.
Im Rahmen der sogenannten Marktraumumstellung wird das Erdgasnetz deshalb bis 2030 auf H-Gas umgestellt. Statt L-Gas soll künftig also ausschließlich H-Gas in Deutschland durch die Rohre fließen. H-Gas hat einen höheren Methangehalt und somit einen höheren Brennwert. Wegen ihrer unterschiedlichen Eigenschaften muss der Transport der beiden Gasarten in getrennten Leitungen erfolgen.
Welche Kosten entstehen für Verbraucher?
Um eine sichere Nutzung von H-Gas zu ermöglichen, müssen ans Gasnetz angeschlossene Geräte wie Gasthermen, Gasöfen und -herde technisch angepasst werden. Davon sind sowohl Haushalte als auch Unternehmen betroffen. Wie die Bundesnetzagentur versichert, trägt zunächst der jeweilige Netzbetreiber die Kosten für die Umrüstung der Geräte. Verbraucher erhalten also keine Rechnung. Die entstehenden Kosten werden jedoch über die sogenannte Marktraumumstellungsumlage auf alle Gaskunden in Deutschland verteilt. Diese Umlage beläuft sich aktuell auf 0,6711 Euro/kWh/h/a.
Wenn Geräte nicht angepasst werden können, ist ein Austausch erforderlich. Eigentümer müssen sich dann um die Anschaffung und Installation eines geeigneten Neugerätes kümmern. Sie können jedoch pro Gerät einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beim Netzbetreiber beantragen. Wenn Eigentümer wegen der anstehenden Umstellung bereits ein für H-Gas geeignetes Neugerät installiert haben, können sie den Austausch auch rückwirkend geltend machen und einen Zuschuss erhalten.
Die Höhe der Heizkosten soll sich durch die Gasumstellung nicht wesentlich verändern. „H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt benötigen Sie weniger H-Gas. Das liegt daran, dass H-Gas einen höheren Energiegehalt als L-Gas hat“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur.
Wo wird das Gasnetz umgestellt?
Die Marktraumumstellung erfolgt schrittweise in folgenden Bundesländern: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nicht flächendeckend), Sachsen-Anhalt (teilweise), Rheinland-Pfalz (teilweise) und Hessen (teilweise). Im restlichen Deutschland kommt H-Gas bereits flächendeckend zum Einsatz. Auch in einigen Teilen der genannten Bundesländer wurde schon auf H-Gas umgestellt.
Der zuständige Gasnetzbetreiber muss die betroffenen Haushalte 2 Jahre im Voraus informieren. Wenn Sie also noch in diesem Jahr eine schriftliche Mitteilung erhalten, erfolgt die Umstellung auf H-Gas bei Ihnen im Jahr 2026. Ein Jahr vor Beginn der Umstellung findet eine Bestandsaufnahme statt, bei der Mitarbeiter des Netzbetreibers alle angeschlossenen Gasgeräte registrieren.